Fachkundenachweis nach § 1 Abs. 31. SprengV
Fachkundenachweis - Seenotsignalmittel
Fachkundenachweis (FKN)
Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel der Klasse T2 berechtigt den Inhaber zum Erwerb, Umgang und auch zum Transport von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln. Voraussetzung zum Erwerb des FKN ist ein Sportbootführerschein. Als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See empfiehlt es sich, mit dem Umgang von verschiedenen Seenotsignalmitteln vertraut zu sein. Es gehört zu den Regeln guter Seemannschaft, geeignete Hilfsmittel für das befahrene Revier mitzuführen.Seenotsignalmittel der Unterklasse T1 darf jede Person über 18 Jahren erwerben. Mit dem Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel dürfen Inhaber eines Sportbootführerscheins auch pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 erwerben, transportierenund verwenden.
Signalmittel für den FKN
- Handhabung der Seenotsignalmittel Klasse T2:
Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Rauchsignal, Handfackel - Situationsbedingte Wahl der richtigen Signale
- Praktische Beispiele anhand von Dummys
Die Handhabung der Seenotsignalmittel ist Teil unserer Theorieeinweisung bei Funk, SKS und SBF-See. Einzelne Termine werden dafür leider nicht vereinbart.
Prüfungsvoraussetzungen
- Inhaber eines Bootsführerscheins (z.B. See, Binnen oder SKS)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Kopie des gültigen Sportbootführerscheines
Prüfungsablauf
Die FKN-Prüfung besteht aus einem Theorie- und aus einem Praxistest. Im theoretischen Bereich ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus einem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten und in der folgenden praktischen Prüfung muss die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln nachgewiesen werden.
Die Prüfung laut Prüfungsprotokollzettel:
- Beantworten eines Theoriebogens mit 15 Fragen. Von 30 erreichbaren Punkten müssen mindestens 24 Punkte erreicht werden.
- Praxis: Handhabung und Bestimmung einer Fallschirm-Signalrakete (rot), einer Rauchfackel (orange) oder einer Handfackel (rot)
- Handhabung des Rauchsignals (orange),
- Handhabung von Versagern.
- 3 der 4 praktischen Aufgaben müssen richtig gelöst werden.
Die Seenotsignalmittel, die der Prüfungsausschuss Berlin für die Prüfung verwendet:
Rauchtopf, Fallschirmsignalrakete rot, Rauchfackel orange.

Im Folgenden werden verschiedene Seenotsignalmittel beschrieben.
Wichtige Seenotsignalmittel im Einzelnen: Rauchsignal T1
In Dosenform, aus Blech und einfach beschichtet. Sie sollte regelmäßig
auf Korrosion überprüft werden. Sie ist schwimmfähig
und hat einen Reißzünder unter einer Schraubkappe.
Es wird mit ca. 5s Verzögerung gezündet und es entsteht
ein dichter, orange-farbener Rauch. Die Brenndauer beträgt
mindestens drei Minuten, meisten um die vier Minuten. Die Sichtweite
beträgt rund 2 Seemeilen.
Verwendung:
Nur tagsüber für den Nahbereich geeignet. Sollte im
Lee ins Wasser geworfen werden. Ist nur bedingt zur Erstalarmierung
tauglich, dient vielmehr der genauen Markierung des Havaristen,
wenn Hilfe schon in Sichtweite ist.
Nachteil:
Große Windanfälligkeit. Der Rauch wird bei Starkwind
rascher verweht und verliert dabei deutlich an Signalwirkung.
Kombiniertes Licht-Rauchsignal
Seenotsignalmittel zur Positionsmarkierung einer Person. Mit dieser
Positionsmarkierung kann die Suche nach einer über Bord gefallenen
Personen oder nach Schiffbrüchigen deutlich erleichtert werden.
Der Rettungsring ist mit einem Seil mit der Reißleine des
Licht-Rauchsignals verbunden. Durch über Bord werfen des
Rettunsringes wird das Seignal aus seiner Halterung gerissen und
aktiviert. Durch die Kombination aus zweistündigem Licht
und 15 minütigem orangefarbenen Rauchsignals kann das Signalmittel
sowohl bei Nacht als auch tagsüber verwendet werden. Entsprechend
des SOLAS-Abkommens müssen ausrüstungspflichtige Schiffe
mindestens zwei Licht-Rauchsignale mitführen. Für Sportbote
ist die Ausrüstung optional.

Nachtlicht. Sehr schwierig ist die Suche von Schiffbrüchigen bei Dunkelheit. In diesen Fällen sind Lichtsignale ein wirksames Mittel, um auf die Position aufmerksam zu machen. Geht nachts bei Wind und Wellengang jemand über Bord ist die Chance auf eine Rettung ohne Lichtsignal sehr gering. Der Rettungsring muss deshalb mit dem daran befestigten und vor Fahrtantritt überprüften Nachtlicht über Bord geworfen werden. Nach erfolgter Selbstaktivierung durch den eingebauten Neigungsschalter kann es ca. zwei Stunden leuchten.
Rauchfackel orange T1
Die Fackel wird mit einem Reißzünder aktiviert. Es
wird für ca. 60 Sekunden ein recht dichter, orangefarbener
Rauch erzeugt.
Fallschirmrakete T2
Steighöhe ca. 300m mit einer Brenndauer von mindestens 40s,
einhandtauglicher Zünder.
Es ist ein Fernsignal zur Erstalarmierung. Das rote Signallicht
erreicht nachts Sichtweiten von bis zu 30 Seemeilen, tagsüber
nicht ganz so viel. Aufgrund der sehr enormen Helligkeit, die
lange anhält, ist es die erste Wahl für Notsignale an
Bord.
Signalraketen Rot T1
Seenotsignal für Surfer, Jollen/ Katamaransegler und kleine
Sportboote.
Ca. 80 m Steighöhe. Kann von Personen ab 18 Jahren auch ohne
FKN erworben und mitgeführt werden.
Nico-Signalgeber T2
Eine einhändig bedienbare Kunststoffdose mit integriertem
Abzug, sowie einem aufgesetzten und austauschbaren 6-fach drehbaren
"Revolverkopf", der 6 Signalsterne beinhaltet. Diese
können auch einzeln ausgetauscht werden. Der Nicosignalgeber
ist zwar etwas klobig, kann jedoch noch am Körper mitgeführt
werden und ist wasserdicht. Er ist nur auf kurze Distanz und nachts
wirklich sinnvoll. Er ist vielmehr eine Art Reservesignal, leuchtet
nur 6 Sekunden und ersetzt keine herkömmlichen Seenotsignalmittel.
Komplett aus Kunststoff, daher keine Rostprobleme.
Handfackel Rot T1
Seenotsignal für Rettungsboot und Rettungsinseln und für kleinere Schiffe. Reißzünder mit 2 Sekunden Verzögerung. Soll im Lee gezündet werden, hoch über den Kopf halten. Für Tag- und Nachteinsätze zur Positionsmarkierung. Lagerung trocken in einem robusten speziell dafür entwickelten Behälter.
Signalpistole Kaliber 4,
Die Leistung der Signale ist vom Munitionstyp abhängig. Für die Kal.4 Signalpistole ist eine oft schwer erhältliche besondere Genehmigung erforderlich. Die Signalpistole darf nicht mit dem FKN bedient werden. Es können Fallschirmsignalpatronen mit Steighöhen von ca. 300 m und Signalpatronen in rot, grün oder weiß, sowie Blitz-Knall-Patronen mit Steighöhen von ca. 120 m benutzt werden. Der Knall hat ca. 170 dB in 3m Entfernung gemessen.
Bedienung einer Signalpistole
- An Deck gehen, Lauf immer aufs Wasser richten
- Signalpistole öffnen
- Patrone in die Kammer einlegen
- Signalpistole wieder schließen
- Signalpistole über den Kopf halten, ca. 90 °
- Pistole spannen, fast bei allen Modellen einhändig möglich
- Freies Schußfeld gut überprüfen
- Abzug betätigen

Emergency Position Indicating Radio Beacon können auch auf hoher See weltweit SAR-Rettungsstellen alarmieren. Zu diesem Zweck sendet die EPIRB die eigene Position mit Uhrzeit und einer Schiffsidentifizierungsnummer (MMSI), ggf. auch die Art des Notfalls (bei manchen Modellen einstellbar) in einem Notruf an einen oder mehrere Cospas/Sarsat-Satelliten über eine Verteilerstation an das nächstgelegene Rescue Coordination Center. Für Sportboote sind portable, handlichere Systeme erhältlich und auch personenbezogen Systeme, die man am Körper tragen kann. Sogenannte PLB´s, Personal Locator Beacons, auf Deutsch: Persönliche Notsender. Sie sind klein und passen in fast jede Jacken- oder Hosentasche. Die Sendezeiten sind allerdings nicht so lange wie bei den EPIRBs. Warnsignale
Handfackel Weiß (T1):
Beleuchtungs- und Signalmittel für Kollisionswarnungen. Die
Fackel wird mit einem Reißzünder aktiviert, keine Verzögerung
und brennt ca. 60 Sekunden. Weiße Signale dienen neben der
Kollisionswarnung auch einfach zur (Notfall)beleuchtung.
- Wie weit werde ich mich von der Küste entfernen.
- Welche Wetterbedingungen erwarten mich üblicherweise in meinem Fahrgebiet zur geplanten Reisezeit.
- Wieviele Personen sind an Bord.
- Welche Fähigkeiten haben meine Crew und ich.
- Wie stark befahren ist mein Revier.
- Welche weiteren Alarmierungsmöglichkeiten habe ich an Bord.
Ausrüstungsempfehlung der DGzRS für Sportboote:
- 8 rot Fallschirmsignalraketen, Steighöhe 300 Meter, Leuchtdauer 30 Sekunden.
- 2 Handfackeln, rot, Leuchtdauer 60 Sekunden, tropffrei bei Abbrand.
- 2 Rauchfackeln, orange, Rauchdauer einer Minute.
- Oder statt der Rauchfackeln: 2 Rauchsignale, orange, schwimmfähig, Rauchdauer drei Minuten.
Unterbringung der Signalmittel:
Pyrotechnische Signalmittel sollten möglichst trocken, kühl und leicht zugänglich gelagert werden, beispielsweise untergebracht in einem wasserdichten PVC-Schraubcontainer. Sie sollten regelmäßig überprüft werden, dabei das Verfallsdatum beachten, in der Regel drei Jahre. Weiterhin sollte man alle Signalmittel regelmäßig auf mögliche Schadstellen inspizieren. Es dürfen nur Produkte verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) zugelassen wurden. Seenotsignale dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden.
Blindgänger: Müssen über Bord geworfen werden. Dürfen auf keinen Fall an Bord aufbewahrt werden . Zweck der Seenotsignalmittel: Wenn Menschen auf See in Not geraten, ist es sehr wichtig, dass sie auf sich aufmerksam machen und ihre genaue Position melden oder markieren können. Dafür gibt es verschiedene Funk- und Signalmittel, die Rettungskräften oder anderen Schiffen im Gebiet eine Notlage anzeigen, die vom Havaristen nicht selbst bewältigt werden kann.Zum Signalisieren einer Seenotsituation stehen den in Not geratenen Seefahrern verschiedene, international standardisierte und damit allen Beteiligten auch sofort verständliche Signalmittel zur Verfügung. Beispielsweise Licht-, Flaggen-, Rauch- oder Schallsignale.
Seit der Einführung der drahtlosen Telegrafie gegen Ende des 19. Jahrhunderts haben auch UKW- Gerenzwellen und Kurzwellenfunkgeräte eine enorme Bedeutung für die Seenotrettungsdienste, die per Funk alarmiert schnell und genau über die Position und die Umstände einer Seenotsituation informiert werden können.
Seit den 1980er Jahren werden die Alarmierungen im Notfall zunehmend von Notfunkbaken übernommen, die im Notfall ein Signal aussenden, das vom Stelliten empfangen und an die zuständige Rettungsleitstelle (RCC oder auch MRCC) durchgeleitet wird. Aktuelle Modelle der EPIRBs verfügen auch über einen GPS-Empfänger, der eine permanent aktualisierte Positionsangabe des Havaristen mit weniger als 100 Metern Abweichung berechnet und dadurch das Auffinden und die Ansteuerung der Notfallposition vor Ort sehr erleichtert. Entwicklung der Seenotfunkbaken


Reichweiten
0.5 MHz bis 200 km
2.182 MHz bis 320 km
Bei 8.364 MHz ist die Reichweite Abhängig von der Aufladung der Ionosphäre.




Seidem werden nur noch Seenotfunkbaken angeboten, die das COSPAS-SARSAT Satellitensystem zur Auffindung von Havaristen nutzen.
Fragen und Antworten
Sachkundenachweis oder Fachkundenachweis?
Wer sich eine Signalpistole kaufen und diese an Bord mitführen
möchte, benötigt dafür eine Waffenbesitzkarte und
den Sachkundenachweis (SKN) nach dem Waffengesetz (großer
Pyroschein). Der Sachkundenachweis beinhaltet auch den gesamten
Prüfungsstoff des Fachkundenachweises. In den meisten Fällen
reicht der Fachkundenachweis (FKN) nach der Sprengstoffverordnung,
auch kleiner Pyroschein genannt, aus. Dieser berechtigt zum Erwerb,
Besitz und zur Benutzung von handelsüblichen Fallschirmsignalraketen
und Rauchfackeln.
Wer muss der Inhaber des Fachkundenachweises sein?
Es muss nicht der Skipper sein, lediglich ein Besatzungsmitglied
muss Inhaber des Fachkundenachweis sein. Nach der Seesportbootverordnung
müssen an Bord von Charteryachten vier rote Fallschirmsignalraketen,
vier rote Handfackel und zwei orangefarbener Rauchsignale mitgeführt
werden. Für diese Signalmittel ist der Fachkundenachweis
ausreichend. Wenn an Bord jedoch einer Signalpistole mitgeführt
wird, reicht auch hier der Fachkundenachweis und der Vercharterer
muss dem Skipper vor Antritt des Törns die Waffenbesitzkarte
aushändigen.
Welches Mindestalter und welche Befähigungen muss
der Kandidat nachweisen?
Für die Prüfung zum FKN muss sie/er mindestens 16 Jahre
alt sein und einen Sportbootführerschein See oder Binnen
besitzen. Für den SKN muss Volljährigkeit bestehen.
Wie unterscheiden sich die Prüfungen voneinander?
Der Fachkundenachweis besteht aus einem Fragebogen mit 15 Fragen,
die aus einem Fragenkatalog aus 60 Fragen zusammengestellt werden
und die praktische Prüfung erschöpft sich in der Bedienung
von Rauchtopf, Signalrakete, Handfackel und der Handhabung von
Versagern. Der FKN wird vom DSV geprüft und erteilt.
Beim Sachkundenachweis wird aus einem Katalog von 104 Fragen ein
Fragebogen mit 30 Prüfungsfragen vorgelegt und zusätzlich
muss die Bedienung der Signalpistole vorgeführt werden.
Wie wirken sich Verstoße gegen diese Vorschriften aus?
Das mitführen von Signalraketen an Bord ohne Führerschein
ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belangt.
Wer eine Signalpistole ohne die dafür erforderlichen Legitimationen
mitgeführt, macht sich strafbar. Eine Signalpistole muss
in einem geschlossenen Tresor der Sicherheitskategorie "B",
der mit dem Schiff fest verbunden ist, transportiert werden.