Berechtigung in folgenden
Bereichen |
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| Aktuelle Funkzeugnisse ab 2003 | Binnen- schifffahrts- funk |
UKW Seefunk ohne GMDSS |
UKW Seefunk mit GMDSS national |
UKW Seefunk mit GMDSS international |
Seefunk Kurz- und Grenzwelle- Seefunk |
| Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (GOC) | |||||
| Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker (ROC) | |||||
| UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ) | |||||
| Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) | |||||
| Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC) | |||||
| Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) | |||||
| RYA SRC | |||||
Funkzeugnisse bis 2003 |
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| Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker II | |||||
| Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I | |||||
| Allgemeines Betriebszeugnis für Funker | |||||
| Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst | |||||
| Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen | |||||
Welches Funkzeugnis kommt in Frage?
Maßgeblich für diese Entscheidung sollte sein, welche Art
von Funkausrüstung Sie zur Zeit an Bord Ihres Schiffes mitführen,
wie Ihre diesbezüglichen Planungen für die Zukunft aussehen
oder welche Funkgeräte auf fremden Schiffen installiert sind, mit
denen Sie fahren. Das SRC reicht vollkomen aus, wenn Sie eine UKW/DSC-Seefunkanlage
an Bord bedienen möchten. Segeln Sie auf hoher See und ist an Bord
eine Grenz-Kurzwellenanlage installiert, sollten Sie direkt das LRC erwerben,
ohne den Weg über eine spätere Ergänzungsprüfung zu
gehen.
Von der Bundesverkehrsverwaltung werden folgende Funkzeugnisse ausgestellt oder in ihrer Geltungsdauer verlängert:
Für ausrüstungspflichtige Schiffe nach SOLAS: Allgemeines
Betriebszeugnis für Funker (General Operator's Certificate
(GOC)), Das Allgemeine Betriebszeugnis für Funker (GOC) berechtigt
zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei
Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen sowie allen Funkeinrichtungen
des GMDSS.
Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker (Restricted
Operator's Certificate (ROC)). Das Beschränkt Gültige
Betriebszeugnis für Funker (ROC) berechtigt zur Ausübung
des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen
des GMDSS für UKW.
UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ). Das UKW-Betriebszeugnis
für Funker berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes
bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des
GMDSS für UKW, allerdings nur in den deutschen Seegebieten.
Es wird mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ausgestellt
und danach vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie
(BSH) für jeweils weitere 5 Jahre gültig geschrieben,
wenn der Inhaber nachweist, dass er während der letzten 5 Jahre
mindestens 1 Jahr den Funkverkehr auf einem ausrüstungspflichtigen
Schiff betrieben hat.Fährt der Zeugnisinhaber auf einem nicht
ausrüstungspflichtigen Schiff (z.B. in der Sportschifffahrt),
so ist die Gültigkeit dieser Zeugnisse unbefristet!
Für Schiffe, die nicht nach SOLAS ausrüstungspflichtig sind, z.B. Sportboote:
(Funkzeugnisse sind unbefristet gültig)
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate (LRC). Das
Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) berechtigt zur uneingeschränkten
Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen
und Funkeinrichtungen des GMDSS auf Sportfahrzeugen.
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate
(SRC). Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC)
berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen
für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW auf Sportfahrzeugen.
Für das Bedienen von Satelliten-Seenotfunkbaken (Sat-EPIRB), Radartranspondern für Suche und Rettung, Satelliten-Funkanlagen, die ausschließlich der allgemeinen Kommunikation dienen, sowie Funkempfangseinrichtungen für den ausschließlichen Empfang seefahrtsbezogener Informationen ist der Besitz eines Seefunkzeugnisses nicht erforderlich.
Umtausch: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann auf Antrag folgende gültige Seefunkzeugnisse umtauschen:
Inhaber eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) können durch eine Ergänzungsprüfung das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) erwerben.Inhaber von Seefunkzeugnissen, deren Gültigkeitsvermerk abgelaufen ist, können sich einer vereinfachten Prüfung unterziehen.