Fachkundenachweis nach § 1 Abs. 31. SprengV

Fachkundenachweis (FKN)

Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel der Klasse T2  berechtigt den Inhaber zum Erwerb, Umgang und auch zum Transport von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln. Voraussetzung zum Erwerb des FKN ist ein Sportbootführerschein. Als Skipper im Küstenbereich und auf hoher See empfiehlt es sich, mit dem Umgang von verschiedenen Seenotsignalmitteln vertraut zu sein. Es gehört zu den Regeln guter Seemannschaft, geeignete Hilfsmittel für das befahrene Revier mitzuführen.

Seenotsignalmittel der Unterklasse T1 darf jede Person über 18 Jahren erwerben. Mit dem Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel dürfen Inhaber eines Sportbootführerscheins auch pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 erwerben, transportierenund verwenden.

Signalmittel für den FKN

  • Handhabung der Seenotsignalmittel Klasse T2:
    Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, Rauchsignal, Handfackel
  • Situationsbedingte Wahl der richtigen Signale
  • Praktische Beispiele anhand von Dummys

Die Handhabung der Seenotsignalmittel ist Teil unserer Theorieeinweisung bei Funk, SKS und SBF-See. Einzelne Termine werden dafür leider nicht vereinbart.

Prüfungsvoraussetzungen

  • Inhaber eines Bootsführerscheins (z.B. See, Binnen oder SKS)
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Kopie des gültigen Sportbootführerscheines

Prüfungsablauf

Die FKN-Prüfung besteht aus einem Theorie- und aus einem Praxistest. Im theoretischen Bereich ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus einem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten und in der folgenden praktischen Prüfung muss die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln nachgewiesen werden.

Die Prüfung laut Prüfungsprotokollzettel:

  • Beantworten eines Theoriebogens mit 15 Fragen. Von 30 erreichbaren Punkten müssen mindestens 24 Punkte erreicht werden.
  • Praxis: Handhabung und Bestimmung einer Fallschirm-Signalrakete (rot), einer Rauchfackel (orange) oder einer Handfackel (rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (orange),
  • Handhabung von Versagern.
  • 3 der 4 praktischen Aufgaben müssen richtig gelöst werden.

Die Seenotsignalmittel, die der Prüfungsausschuss Berlin für die Prüfung verwendet:
Rauchtopf, Fallschirmsignalrakete rot, Rauchfackel orange.
alle Seenotsignalmittel

Im Folgenden werden verschiedene Seenotsignalmittel beschrieben.

Wichtige Seenotsignalmittel im Einzelnen:

Rauchsignal T1
In Dosenform, aus Blech und einfach beschichtet. Sie sollte regelmäßig auf Korrosion überprüft werden. Sie ist schwimmfähig und hat einen Reißzünder unter einer Schraubkappe. Es wird mit ca. 5s Verzögerung gezündet und es entsteht ein dichter, orange-farbener Rauch. Die Brenndauer beträgt mindestens drei Minuten, meisten um die vier Minuten. Die Sichtweite beträgt rund 2 Seemeilen.

Verwendung:
Nur tagsüber für den Nahbereich geeignet. Sollte im Lee ins Wasser geworfen werden. Ist nur bedingt zur Erstalarmierung tauglich, dient vielmehr der genauen Markierung des Havaristen, wenn Hilfe schon in Sichtweite ist.

Nachteil:
Große Windanfälligkeit. Der Rauch wird bei Starkwind rascher verweht und verliert dabei deutlich an Signalwirkung.

Licht Rauchsignal Kombiniertes Licht-Rauchsignal
Seenotsignalmittel zur Positionsmarkierung einer Person. Mit dieser Positionsmarkierung kann die Suche nach einer über Bord gefallenen Personen oder nach Schiffbrüchigen deutlich erleichtert werden. Der Rettungsring ist mit einem Seil mit der Reißleine des Licht-Rauchsignals verbunden. Durch über Bord werfen des Rettunsringes wird das Seignal aus seiner Halterung gerissen und aktiviert. Durch die Kombination aus zweistündigem Licht und 15 minütigem orangefarbenen Rauchsignals kann das Signalmittel sowohl bei Nacht als auch tagsüber verwendet werden. Entsprechend des SOLAS-Abkommens müssen ausrüstungspflichtige Schiffe mindestens zwei Licht-Rauchsignale mitführen. Für Sportbote ist die Ausrüstung optional.


Elektrisches Nachtlicht
Nachtlicht. Sehr schwierig ist die Suche von Schiffbrüchigen bei Dunkelheit. In diesen Fällen sind Lichtsignale ein wirksames Mittel, um auf die Position aufmerksam zu machen. Geht nachts bei Wind und Wellengang jemand über Bord ist die Chance auf eine Rettung ohne Lichtsignal sehr gering. Der Rettungsring muss deshalb mit dem daran befestigten und vor Fahrtantritt überprüften Nachtlicht über Bord geworfen werden. Nach erfolgter Selbstaktivierung durch den eingebauten Neigungsschalter kann es ca. zwei Stunden leuchten.


Rauchfackel orange T1
Die Fackel wird mit einem Reißzünder aktiviert. Es wird für ca. 60 Sekunden ein recht dichter, orangefarbener Rauch erzeugt.



Falschirmsignalrakete Fallschirmrakete T2
Steighöhe ca. 300m mit einer Brenndauer von mindestens 40s, einhandtauglicher Zünder.
Es ist ein Fernsignal zur Erstalarmierung. Das rote Signallicht erreicht nachts Sichtweiten von bis zu 30 Seemeilen, tagsüber nicht ganz so viel. Aufgrund der sehr enormen Helligkeit, die lange anhält, ist es die erste Wahl für Notsignale an Bord.
Signalraketen Rot T1
Seenotsignal für Surfer, Jollen/ Katamaransegler und kleine Sportboote.
Ca. 80 m Steighöhe. Kann von Personen ab 18 Jahren auch ohne FKN erworben und mitgeführt werden.



Seenotsignalgeber Nico-Signalgeber T2
Eine einhändig bedienbare Kunststoffdose mit integriertem Abzug, sowie einem aufgesetzten und austauschbaren 6-fach drehbaren "Revolverkopf", der 6 Signalsterne beinhaltet. Diese können auch einzeln ausgetauscht werden. Der Nicosignalgeber ist zwar etwas klobig, kann jedoch noch am Körper mitgeführt werden und ist wasserdicht. Er ist nur auf kurze Distanz und nachts wirklich sinnvoll. Er ist vielmehr eine Art Reservesignal, leuchtet nur 6 Sekunden und ersetzt keine herkömmlichen Seenotsignalmittel. Komplett aus Kunststoff, daher keine Rostprobleme.


Handfackel Rot T1
Seenotsignal für Rettungsboot und Rettungsinseln und für kleinere Schiffe. Reißzünder mit 2 Sekunden Verzögerung. Soll im Lee gezündet werden, hoch über den Kopf halten. Für Tag- und Nachteinsätze zur Positionsmarkierung. Lagerung trocken in einem robusten speziell dafür entwickelten Behälter.

Signalpistole Kaliber 4,
Die Leistung der Signale ist vom Munitionstyp abhängig. Für die Kal.4 Signalpistole ist eine oft schwer erhältliche besondere Genehmigung erforderlich. Die Signalpistole darf nicht mit dem FKN bedient werden. Es können Fallschirmsignalpatronen mit Steighöhen von ca. 300 m und Signalpatronen in rot, grün oder weiß, sowie Blitz-Knall-Patronen mit Steighöhen von ca. 120 m benutzt werden. Der Knall hat ca. 170 dB in 3m Entfernung gemessen.

Bedienung einer Signalpistole
- An Deck gehen, Lauf immer aufs Wasser richten
- Signalpistole öffnen
- Patrone in die Kammer einlegen
- Signalpistole wieder schließen
- Signalpistole über den Kopf halten, ca. 90 °
- Pistole spannen, fast bei allen Modellen einhändig möglich
- Freies Schußfeld gut überprüfen
- Abzug betätigen


Epirb mit Wasserdrucksensor Epirbs / PLB
Emergency Position Indicating Radio Beacon können auch auf hoher See weltweit SAR-Rettungsstellen alarmieren. Zu diesem Zweck sendet die EPIRB die eigene Position mit Uhrzeit und einer Schiffsidentifizierungsnummer (MMSI), ggf. auch die Art des Notfalls (bei manchen Modellen einstellbar) in einem Notruf an einen oder mehrere Cospas/Sarsat-Satelliten über eine Verteilerstation an das nächstgelegene Rescue Coordination Center. Für Sportboote sind portable, handlichere Systeme erhältlich und auch personenbezogen Systeme, die man am Körper tragen kann. Sogenannte PLB´s, Personal Locator Beacons, auf Deutsch: Persönliche Notsender. Sie sind klein und passen in fast jede Jacken- oder Hosentasche. Die Sendezeiten sind allerdings nicht so lange wie bei den EPIRBs.

Warnsignale

Handfackel Weiß (T1):
Beleuchtungs- und Signalmittel für Kollisionswarnungen. Die Fackel wird mit einem Reißzünder aktiviert, keine Verzögerung und brennt ca. 60 Sekunden. Weiße Signale dienen neben der Kollisionswarnung auch einfach zur (Notfall)beleuchtung.

Bei der Zusammenstellung der Seenotsignalmittel sind folgende Aspekte relevant:
  • Wie weit werde ich mich von der Küste entfernen.
  • Welche Wetterbedingungen erwarten mich üblicherweise in meinem Fahrgebiet zur geplanten Reisezeit.
  • Wieviele Personen sind an Bord.
  • Welche Fähigkeiten haben meine Crew und ich.
  • Wie stark befahren ist mein Revier.
  • Welche weiteren Alarmierungsmöglichkeiten habe ich an Bord.

Ausrüstungsempfehlung der DGzRS für Sportboote:
  • 8 rot Fallschirmsignalraketen, Steighöhe 300 Meter, Leuchtdauer 30 Sekunden.
  • 2 Handfackeln, rot, Leuchtdauer 60 Sekunden, tropffrei bei Abbrand.
  • 2 Rauchfackeln, orange, Rauchdauer einer Minute.
  • Oder statt der Rauchfackeln: 2 Rauchsignale, orange, schwimmfähig, Rauchdauer drei Minuten.

Unterbringung der Signalmittel:

Pyrotechnische Signalmittel sollten möglichst trocken, kühl und leicht zugänglich gelagert werden, beispielsweise untergebracht in einem wasserdichten PVC-Schraubcontainer. Sie sollten regelmäßig überprüft werden, dabei das Verfallsdatum beachten, in der Regel drei Jahre. Weiterhin sollte man alle Signalmittel regelmäßig auf mögliche Schadstellen inspizieren. Es dürfen nur Produkte verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) zugelassen wurden. Seenotsignale dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden.

Blindgänger: Müssen über Bord geworfen werden. Dürfen auf keinen Fall an Bord aufbewahrt werden . Zweck der Seenotsignalmittel: Wenn Menschen auf See in Not geraten, ist es sehr wichtig, dass sie auf sich aufmerksam machen und ihre genaue Position melden oder markieren können. Dafür gibt es verschiedene Funk- und Signalmittel, die Rettungskräften oder anderen Schiffen im Gebiet eine Notlage anzeigen, die vom Havaristen nicht selbst bewältigt werden kann.

Zum Signalisieren einer Seenotsituation stehen den in Not geratenen Seefahrern verschiedene, international standardisierte und damit allen Beteiligten auch sofort verständliche Signalmittel zur Verfügung. Beispielsweise Licht-, Flaggen-, Rauch- oder Schallsignale.

Seit der Einführung der drahtlosen Telegrafie gegen Ende des 19. Jahrhunderts haben auch UKW- Gerenzwellen und Kurzwellenfunkgeräte eine enorme Bedeutung für die Seenotrettungsdienste, die per Funk alarmiert schnell und genau über die Position und die Umstände einer Seenotsituation informiert werden können.

Seit den 1980er Jahren werden die Alarmierungen im Notfall zunehmend von Notfunkbaken übernommen, die im Notfall ein Signal aussenden, das vom Stelliten empfangen und an die zuständige Rettungsleitstelle (RCC oder auch MRCC) durchgeleitet wird. Aktuelle Modelle der EPIRBs verfügen auch über einen GPS-Empfänger, der eine permanent aktualisierte Positionsangabe des Havaristen mit weniger als 100 Metern Abweichung berechnet und dadurch das Auffinden und die Ansteuerung der Notfallposition vor Ort sehr erleichtert. Entwicklung der Seenotfunkbaken sowjetische FunkbakeUm 1960 waren die ersten Notfunkgeräte für den Einsatz auf Rettungsbooten noch recht schwer und unhandlich, wie diese sowjetische Seenotfunkstation für Rettungsboote. Zum Betrieb mussten die mitgelieferte Antenne und ein Erdungskabel installiert werden. Die Energie wurde mit einer Handkurbel erzeugt. Für einen sicheren Stand im Rettungsboot sorgte ein Schaumstoffteller, auf dem das Gehäuse stand.


Seenotfunkbake BRD um 1962 Etwas später, Mitte der sechziger Jahre kam ein ähnliches Modell zum Einsatz, das in der BRD gebaut wurde. Dieses schwimmfähige Notfunkbake sendete auf den Frequenzen 0.5 MHz, 2.182 MHz und 8.364 MHz Rettungsnachrichten und Alarm-Codes. Das robuste Gehäuse konnte von einer Höhe von 9 Metern ins Wasser geworfen werden. Sie wog 20 Kg und konnte 24 Stunden alle 2 Minuten Alarmsignale senden.

Reichweiten
0.5 MHz bis 200 km
2.182 MHz bis 320 km
Bei 8.364 MHz ist die Reichweite Abhängig von der Aufladung der Ionosphäre.


Callbuoy Die nebenstehende handliche Seenotfunkbake wurde in den 70er Jahren speziell für den Yachtsport entwickelt und kam in den achtziger Jahren zum Einsatz. Ab Anfang der 1990er Jahre wurde die terrestrische Seenotfunktechnik schrittweise durch den Satellitenfunk ersetzt und 1999 wurden die bis dahin üblichen Seenotfrequenzen 500 und 8364 Kiloherz abgeschaltet. Lediglich die Sprechfunkfrequenz 2182 Kiloherz blieb weiterhin bestehen.


Um 1998 wurde die Seenotfunkbake Mark 3s entwickelt, die ab 2000 zum Einsatz kam und über die Inmarsat-Satelliten (Inmarsat-E) Notalarme senden konnte. Hierdurch wurde die Weiterleitung eines Notrufs ohne lange Verzögerungszeit garantiert. Satellitengestützte Notfunkbaken sind nach dem SOLAS-Vertrag für größere Hochsee- und alle Fahrgastschiffe vorgeschrieben und sind nur zwischen den Breitengraden 76° N und 76° Süd einsetzbar. Die Verwendung in der Sportschifffahrt ist freiwillig und war in anbetracht der hohen Preise früher nur wenig verbreitet.



Seenotfunkbake Mark 4sDie Seenotfunkbake Mark 4s wurde von der Firma Fastnet-Radio entwickelt und war 2003 die damals einzige mit integriertem GPS, Radartransponder SART und externer Remote-Control-Einheit, um Alarme per Fernbedienung zu senden. Tauchte die Boje tiefer als 4 Meter unter Wasser, löste sie sich automatisch aus der Halterung und sendete den Notalarm aus. Heutige Nachfolgemodelle lösen nach dem gleichen Prinzip aus. musste das Schiff verlassen werden, konnte die Mark 4s Epirb in die Rettungsinsel mitgenommen werden. Sie sendete Notsignale mit genauer GPS-Position, Kurs und Geschwindigkeit über Grund zu einer MRCC Station.


Seenotfunkbake GMDSS Navtec EPIRB Global-CAb 2000: Die sehr leichte und handliche Navtec-EPIRB Global 3 arbeitete wie die zuvor gezeigten Baken auch mit den geostationären Inmarsat-Satelliten zusammen und gewährleistete eine schnelle Alarmierung von Hilfsmannschaften. Die Global 3 war die kleinste und leichteste EPIRB, die vor allem für Segelyachten und Motoryachten gedacht war. Der Inmarsat-E-Dienst wurde am 1. Dezember 2006 von Inmarsat eingestellt.
Seidem werden nur noch Seenotfunkbaken angeboten, die das COSPAS-SARSAT Satellitensystem zur Auffindung von Havaristen nutzen.

Fragen und Antworten

Sachkundenachweis oder Fachkundenachweis?
Wer sich eine Signalpistole kaufen und diese an Bord mitführen möchte, benötigt dafür eine Waffenbesitzkarte und den Sachkundenachweis (SKN) nach dem Waffengesetz (großer Pyroschein). Der Sachkundenachweis beinhaltet auch den gesamten Prüfungsstoff des Fachkundenachweises. In den meisten Fällen reicht der Fachkundenachweis (FKN) nach der Sprengstoffverordnung, auch kleiner Pyroschein genannt, aus. Dieser berechtigt zum Erwerb, Besitz und zur Benutzung von handelsüblichen Fallschirmsignalraketen und Rauchfackeln.

Wer muss der Inhaber des Fachkundenachweises sein?
Es muss nicht der Skipper sein, lediglich ein Besatzungsmitglied muss Inhaber des Fachkundenachweis sein. Nach der Seesportbootverordnung müssen an Bord von Charteryachten vier rote Fallschirmsignalraketen, vier rote Handfackel und zwei orangefarbener Rauchsignale mitgeführt werden. Für diese Signalmittel ist der Fachkundenachweis ausreichend. Wenn an Bord jedoch einer Signalpistole mitgeführt wird, reicht auch hier der Fachkundenachweis und der Vercharterer muss dem Skipper vor Antritt des Törns die Waffenbesitzkarte aushändigen.

Welches Mindestalter und welche Befähigungen muss der Kandidat nachweisen?
Für die Prüfung zum FKN muss sie/er mindestens 16 Jahre alt sein und einen Sportbootführerschein See oder Binnen besitzen. Für den SKN muss Volljährigkeit bestehen.

Wie unterscheiden sich die Prüfungen voneinander?
Der Fachkundenachweis besteht aus einem Fragebogen mit 15 Fragen, die aus einem Fragenkatalog aus 60 Fragen zusammengestellt werden und die praktische Prüfung erschöpft sich in der Bedienung von Rauchtopf, Signalrakete, Handfackel und der Handhabung von Versagern. Der FKN wird vom DSV geprüft und erteilt.
Beim Sachkundenachweis wird aus einem Katalog von 104 Fragen ein Fragebogen mit 30 Prüfungsfragen vorgelegt und zusätzlich muss die Bedienung der Signalpistole vorgeführt werden.

Wie wirken sich Verstoße gegen diese Vorschriften aus?
Das mitführen von Signalraketen an Bord ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belangt. Wer eine Signalpistole ohne die dafür erforderlichen Legitimationen mitgeführt, macht sich strafbar. Eine Signalpistole muss in einem geschlossenen Tresor der Sicherheitskategorie "B", der mit dem Schiff fest verbunden ist, transportiert werden.